Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag

Seit 01.01.2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind: Der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung beläuft sich derzeit auf 18,36 Euro.

Die Rundfunkanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, mit ihren Programmen täglich möglichst viele Menschen mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Um dies unabhängig erfüllen zu können, sichert der Rundfunkbeitrag die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird von allen Beteiligten geleistet.

Unternehmen und Institutionen

Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Rundfunkgeräte müssen künftig nicht mehr erfasst werden.

Einrichtungen des Gemeinwohls

Für Einrichtungen des Gemeinwohls wie Hochschulen, Polizei oder gemeinnützige Stiftungen und Vereine gelten gesonderte Regelungen: Sie zahlen monatlich maximal 18,36 Euro pro Betriebsstätte.

Weitere Informationen gibt es unter

www.rundfunkbeitrag.de

Befreiung oder Ermäßigung

Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Beitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung zu beantragen. Dies gilt insbesondere für Empfänger staatlicher Sozialleistungen, Empfänger von Ausbildungsförderung, Menschen mit Behinderung, Härtefälle.

Das Antragsformular können Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und anschließend ausdrucken. Zudem ist das Formular bei Städten und Gemeinden sowie bei zuständigen Behörden erhältlich.