133 ZDFtext Fr 16.01.26 18:50:20
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Praktikum bei AfD-Abgeordnetem:
Schulleitung muss nicht zustimmen
Eine Schule ist nicht dazu verpflich-
tet, einem Schülerbetriebspraktikum bei
einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus
Brandenburg zuzustimmen. Die Schullei-
tung darf das von einer Schülerin ge-
wünschte Praktikum für ungeeignet hal-
ten, wie das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg entschied.
Das Praktikum ist eine schulische Ver-
anstaltung anstelle des Unterrichts,
wie das Gericht ausführte. Die Schule
habe darum einen weiten pädagogischen
Gestaltungsspielraum bei der Frage, ob
eine Praktikumsstätte geeignet sei.