Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verbietet ab sofort die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Die Verfügung tritt laut dem Landkreis ab sofort in Kraft. Grund dafür ist die bestehende Trockenheit. Verboten sind damit nun etwa die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen und Seen.
Auch die Befüllung privater Pools aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung und die Bewässerung von Gärten werden eingeschränkt. Letzteres ist zwischen 9 und 19 Uhr untersagt.